DER BETRIEB
Betriebsrentenanpassung, Eigenkapitalrentabilität und Niedrigzinsniveau

Betriebsrentenanpassung, Eigenkapitalrentabilität und Niedrigzinsniveau

Prof. Dr. Reinhold Höfer

Das BAG hat in ständíger Rechtsprechung grundsätzlich entschieden, dass Betriebsrenten u.a. erst dann anzupassen sind, wenn die dreijährige durchschnittliche Eigenkapitalrendite des Unternehmens die um 2%-Punkte erhöhte Umlaufrendite öffentlicher Anleihen überschreitet. Dieser Maßstab versagt nun aber aufgrund des gegenwärtigen Niedrigzinsniveaus öffentlicher Anleihen. Sachgerecht wäre es, ihn durch die Rendite aus dem langfristigen durchschnittlichen Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) zu ersetzen.

Inhaltsübersicht

  • I. Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG
  • II. Hinreichende Eigenkapitalrentabilität als Voraussetzung für die Rentenanpassung
  • III. Öffentliche Anleihen oder Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) als Maßstab für angemessene Eigenkapitalrentabilität?
    • 1. Durchschnittliche KGV-Renditen von 6 bis 7%
    • 2. Die Renditeerwartungen der Anteilseigner
    • 3. Renditen öffentlicher Anleihen unter dem Anstieg des Verbraucherpreisindexes
    • 4. Langfristige Entwicklung der um 2% erhöhten Rendite